GmbH-Gründung: Ablauf, Verträge und Kosten auf einen Blick

Die GmbH-Gründung ist für viele Unternehmer in Deutschland eine beliebte Option, um ein Unternehmen zu gründen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine klare Haftungsbeschränkung und eine stabile Rechtsform. Doch bevor man sich auf den Weg zur Gründung macht, ist es wichtig, den genauen Ablauf, die erforderlichen Verträge und die damit verbundenen Kosten im Blick zu haben.

Ablauf der GmbH-Gründung

Der Prozess der GmbH-Gründung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Gesellschaftsvertrag erstellen: Dies ist das Gründungsdokument der GmbH und regelt unter anderem die Unternehmensziele, die Geschäftsführung und die Verteilung der Geschäftsanteile.
  2. Notartermin: Der Gesellschaftsvertrag muss vor einem Notar unterzeichnet werden. Der Notar prüft die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags und beurkundet die Gründung.
  3. Anmeldung beim Handelsregister: Nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags muss die GmbH beim örtlichen Handelsregister angemeldet werden. Erst nach Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH rechtlich existent.
  4. Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung: Die GmbH muss sich auch beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und beim Finanzamt steuerlich registrieren lassen.

Erforderliche Verträge bei der GmbH-Gründung

Neben dem Gesellschaftsvertrag sind bei der GmbH-Gründung weitere Verträge von Bedeutung:

  1. Geschäftsführervertrag: Dieser regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der GmbH.
  2. Gesellschaftervereinbarung: In dieser werden die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern geregelt, beispielsweise hinsichtlich der Geschäftsanteile oder der Gewinnverteilung.
  3. Miet- oder Pachtvertrag: Falls Räumlichkeiten für den Geschäftsbetrieb angemietet oder gepachtet werden müssen, ist ein entsprechender Vertrag erforderlich.

Kosten der GmbH-Gründung

Die Kosten für die GmbH-Gründung setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Ausgaben zusammen:

  1. Notarkosten: Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch den Notar verursacht Kosten, die sich nach dem Wert des Stammkapitals richten.
  2. Registergerichtsgebühren: Für die Eintragung ins Handelsregister fallen ebenfalls Gebühren an, die je nach Höhe des Stammkapitals variieren.
  3. Beratungskosten: Es kann sinnvoll sein, sich bei der GmbH-Gründung rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Zusammenfassend bietet die GmbH Gründung eine solide Basis für Unternehmer, um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen. Mit einem klaren Verständnis für den Ablauf, die erforderlichen Verträge und die anfallenden Kosten können Gründer den Prozess erfolgreich durchführen und ihre Geschäftsideen verwirklichen.